Sie ist seit 2010 Rechtsanwältin in Berlin in der überörtlichen Sozietät Göhmann und berät den öffentlichen wie privaten Sektor u.a. zu Corporate Compliance und Korruptionsprävention sowie Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Zuvor war sie Richterin am Sozialgericht, Staatssekretärin im Ministerium für Justiz Rheinland-Pfalz und Abgeordnete des Landtages von Rheinland-Pfalz.

Ihre juristische und politische Erfahrung in allen drei Staatsgewalten bringt sie nicht nur in ihre rechtsberatende Tätigkeit ein, sondern auch in ihren Lehrauftrag an der Humboldt-Universität zu Berlin im Schwerpunkt 2 „Rechtsetzung und Rechtspolitik“ der Juristischen Fakultät und in ihre Vortrags- sowie Publikationstätigkeit.

Ihre Beobachtungen im Rahmen ihrer Rechtsberatung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Risikoanalysen und der Einführung von Compliance-Maßnahmen, haben ihr verdeutlicht, wie wichtig ein verstärkter fachlicher und personeller Austausch zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft ist. „Für die öffentliche Hand würde ich mir eine größere Offenheit und Flexibilität im Umgang mit neuen Methoden und Strukturen wünschen. Das was im öffentlichen Sektor häufig durch ein zu starkes Beharren auf Bekanntem versäumt wird, wird in der Privatwirtschaft nicht selten durch einen Mangel an Kontinuität aufs Spiel gesetzt. Nicht jede personelle Veränderung der Unternehmensspitze muss automatisch in strukturelle und strategische Veränderungen münden.“ Um insoweit den goldenen Mittelweg zu finden, ist eine größere personelle Durchlässigkeit zwischen beiden Sektoren unabdingbar und das sollte sich keinesfalls nur auf die Exekutive beziehen, sondern auch auf die Legislative.