Ihre ersten Berufserfahrungen sammelte sie als Rechtsanwältin in Hamburg und London mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht. Im Anschluss war sie über zwanzig Jahre in verschiedenen Führungspositionen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor allem im Bereich Gesetzgebung tätig. 2009 wurde sie – als erste Frau in dieser Funktion – zur beamteten Staatssekretärin des Ministeriums ernannt. 2014 wechselte sie in die Privatwirtschaft als Vorstandsbevollmächtigte der Allianz AG. Seit 2017 ist sie Partnerin einer überörtlichen Anwaltskanzlei.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Politischen Wissenschaften promovierte sie am Max-Planck-Institut in Hamburg über den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern. Das Interesse an den sehr unterschiedlichen „Gesetzmäßigkeiten“ und Kulturen in öffentlichem und privatem Sektor hat sie seitdem nicht losgelassen: „Der Perspektivwechsel führt zu einer unbefangenen Herangehensweise und innovativen Lösungen gerade auch bei der Gesetzgebung. Der Wechsel zwischen den Welten ist nicht immer einfach, aber eine echte Bereicherung. Ich trete deshalb für eine größere Durchlässigkeit zwischen den Sektoren ein.“ Das nutzt sie auch in ihrer jetzigen Position, in der sie v.a. Transformationsländer in den Bereichen Good Governance, Reformgesetzgebung und Korruptionsprävention berät. Daneben ist sie Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg.